Donnerstag, 14. November 2013

Achtung: Rechtliche Anforderungen durch Social Media Aktivitäten

Heutzutage ist es gar nicht so einfach eine Unternehmung zu finden, die nicht auf wenigstens einem Social Media Tool vertreten ist. Die Kanäle erlauben eine direkte Kommunikation mit dem Empfänger, dienen aber auch zur Erhebung von Daten. Dieser Aspekt und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen werden meines Erachtens jedoch oft vergessen oder vernachlässigt. 

Weg von der Spielwiese, hinein in die Unternehmenskommunikation. Mithilfe von Social Media haben Unternehmen die Möglichkeit neue Kontakt zu knüpfen - sei dies in Form von Facebook-Freunden, Followern etc. Die Vorstellung diesen Anknüpfungspunkt zum Konsumenten für das Versenden von Nachrichten zu nutzen, erscheint sehr verlockend, jedoch müssen auch bei der ganzen Dynamik die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Um eine gewisse Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen Unsicherheiten beseitigt werden. Laut einer veröffentlichtem Publikation von Ernst&Young, welche sich mit den rechtlichen Aspekten der Social Media im Healthcare-Sektor befasst, sind bei der Nutzung von Social Media insbesondere das Datenschutzrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, aber auch das allgemeine Zivil- und Arbeitsrecht zu berücksichtigen. 

Selbstverständlich, sind diese Anforderungen im sensiblen Bereich Healthcare von grösster Wichtigkeit, weshalb EY auch speziell ein Beratungsangebot zu dieser Thematik anbietet. Doch auch in anderen Bereichen müsste der Thematik genügend bez. mehr Beachtung geschenkt werden. Wer Rechtssicherheit durch ungenügende Massnahmen nicht gewährleisten kann, läuft Gefahr das Vertrauen seiner Nutzer zu verlieren und die Gewinnung von potenzielle Neukunden zu verspielen. 

Quelle: http://www.e-recht24.de
Das Ganze wird dadurch erschwert, dass bis heute keine Rechtsprechung oder entsprechende juristische Literatur vorhanden ist. Sicherlich zu beachten sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) der jeweiligen sozialen Netzwerke. Diese verbieten z.B. meist die geschäftliche Kommunikation in privaten Nachrichten. Auch ist juristisch anzunehmen, dass die vielen von den Nutzern preisgegebenen Informationen nicht als Inhalte für Werbung genutzt werden dürfen. (http://www.artegic.de) 

Dies ist alles sehr schwammig, was häufig der Fall ist, wenn zu einer Thematik keine gesicherte rechtliche Basis vorhanden ist. Dinge wie Impressum, Nutzerrechte für Bilder, fremde Namens- und Markenrechte, Haftungsrechte bei Fremdbeiträgen etc. müssten meiner Ansicht nach klar rechtlich geregelt und umgesetzt werden. Nicht zuletzt, weil genau in diesen Bereichen das Potential für Missbrauch ziemlich hoch ist. Angesichts der rasant wachsenden Bedeutung von sozialen Netzwerken kann es jedoch nicht mehr all zu lange dauern bis in der Schweiz eine entsprechende Gesetzgebung ausgearbeitet wird. 

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